Geistiges Eigentum

Auch wenn Patente, Marken und Design einen Schwerpunkt innerhalb dessen bilden, was dem geistigen Eigentum zuzurechnen ist, wäre eine Beschränkung auf lediglich diese Bereiche zu eng.

Insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Know-how einerseits und das Urheberrecht andererseits stellen beachtenswerte weitere Schwerpunkte dar, die zudem relativ kostengünstig sind.

Doch auch weitere Schutzrechtsarten, wie Gebrauchsmuster, das Gesetz zum Schutz der Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz), der Schutz von Firmennamen und andere geschäftlichen Bezeichnungen, der Schutz von geographischen Bezeichnungen oder der Sortenschutz, der Schutz nicht-eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind zu berücksichtigen, wenn es darum geht zu angemessenen Kosten einen möglichst optimalen Schutz zu erlangen.

Letztlich gibt auch das Wettbewerbsrecht noch Möglichkeiten, Nachahmungen zu unterbinden.

Mit einem derartigen ganzheitlichen Ansatz kann dann ein Produkt, eine Idee eine Dienstleistung eine sonstige Errungenschaft möglichst umfassend geschützt werden.

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