Arbeitnehmererfindungen
Erfindungen von Arbeitnehmern stehen nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) dem Arbeitgeber zu, wenn diese aus der Tätigkeit, die dem Arbeitnehmer in dem entsprechendem Betrieb oder der öffentlichen Verwaltung obliegt, entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs oder der öffentlichen Verwaltung beruhen.
Wir helfen bei dem Aufbau eines Meldewesens und dessen möglichst einfache Integration in die betrieblichen Abläufe. Auch bei der Berechnung der gesetzlich vorgesehenen und jeweils für jede Erfindung individuell zu bestimmenden angemessenen Vergütung helfen wir, nach Möglichkeit durch einfache und aufwandarme Lösungen.
Insbesondere eine Anbindung in das Projektmanagement für das Meldewesen und in das Nutzen eines bestehenden Controlling für die Vergütungsberechnungen ermöglichen den Verwaltungsaufwand zu minimieren.