Vergleich der Arten

 

Patent

Gebrauchsmuster

eingetr. Design

Urheberrecht

Marke

Gesch. Bezeichnung

Schutz für

technische Erfindungen

technische Erfindungen

Design und Flächenmuster

Werke der Liter-atur, Wissenschaft., Kunst, Software

Waren und Dienstleistungen

Name, Firma, geschäftliche Bezeichnung

Maximale Laufzeit

20 Jahre

10 Jahre

25 Jahre

70 Jahre nach d. Tod

10 Jahre (verlängerbar)

solange benutzt

Voraussetzung

Neuheit, erfinderi-sche Tätigkeit

Neuheit, erfinderischer Schritt

Neuheit, Eigentümlichkeit

geistige Schöpfung, Gestaltungshöhe

Unterscheidungs-kraft

Benutzung

Nicht schutzfähig

Entdeckung, An-weisung an den menschl. Geist, Plan, Regel, Spiel

Verfahren, Entdeck-ung, Anweis. an den menschl. Geist, Plan, Regel, Spiel

Form, die durch die Technik bedingt ist

amtliche Werke, nicht konkret ausgeführte Ideen

beschreibende An-gaben und Be-schaffenheitsan-gaben, Freizeichen

Logos,  nicht aussprechbare Buchstabenfolgen

Hinweis auf das Schutzrecht

Nach Offenlegung: „Zum Patent ange-meldet“

Nach Erteilung: „Patentschutz“, „Deutsches Patent“

„Gebrauchs-

musterschutz“

„Geschmacks-

Musterschutz“

© Müller 1994 oder „urheberrechtlich geschützt“

® oder „eingetragenes Warenzeichen“ oder „Marke ges. gesch.“

TM geschäftliche Bezeichnung nach § 5(2) MarkenG

Neuheits-schonfrist

keine

innerhalb von 6 M. vor dem Anmeldetag

von 6 M. vor dem Anmeldetag

irrelevant

irrelevant

irrelevant

Prüfung

wird geprüft

keine Prüfung

keine Prüfung

keine Prüfung

wird geprüft

keine Prüfung