Patente
Patente bieten als Verbietungsrecht einen verhältnismäßig umfassenden Schutz für technische Ideen. Hierbei lassen sich das Wesen und die Schwierigkeiten bei Patentanmeldungen schon anhand
§1 des Patentgesetzes
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.
zusammenfassend erläutern.
Erfindungen sind technische Lösungen für Probleme auf den Gebieten der Technik. Dieses gestaltet sich insbesondere bei Computerprogrammen oder Geschäftsideen häufig als problematisch, da dort die Grenzen des Patentrechts erreicht werden.
Das Neuheitskriterium gilt absolut. Dieses bedeutet, dass insbesondere auch eigene Veröffentlichungen neuheitsschädlich sind und ggf. einem Patent entgegenstehen. Dementsprechend muss vor jeder Veröffentlichung, also vor jeder Weitergabe an Dritte derart, dass diese nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind, eine Patentanmeldung eingereicht werden.
Eine Problemlösung gilt als erfinderisch, wenn diese für einen Durchschnittsfachmann nicht naheliegend aus dem Stand der Technik folgt. Dieses bedeutet, dass der Fachmann zumindest einen gewissen Anlass bräuchte, um vom Stand der Technik zu der Problemlösung zu gelangen. Ein gesellschaftlicher Wert, ein technischer Fortschritt oder ähnliches sind hingegen nicht zwingend notwendig.
Patente laufen für maximal 20 Jahre. Die Kosten für den Patentschutz hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab und sind nur sehr schwer im Voraus abzuschätzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang demnach ein gutes Kostenmanagement.
Insbesondere sollte auch der Schutz des Know-hows durch Geheimhaltungsvereinbarung erwogen werden, was letztlich kostengünstiger erscheint, jedoch höhere Risiken beispielsweise durch Geheimnisverrat und durch Nachweisprobleme bedingen kann. Auch Software und betriebsinterne Verfahrensweisen können ggf. besser als Know-how geschützt werden. Ebenso kann es vorteilhaft sein, in Anfangsphasen eines Projekt zunächst eine Sicherung des Know-hows über Geheimhaltungsvereinbarungen zu erwägen.