Marken
Marken dienen als Hinweis auf die Herkunft von Waren bzw. Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen.
Wegen dieser Hinweisfunktion können alle Zeichen, Logos, Buchstabenfolgen, Worte u.ä, die ausreichend unterscheidungskräftig in Bezug auf die jeweiligen Waren und Dienstleistungen sind, als Marke angemeldet und dann registriert werden. Registrierte Marken können durch ein ® als solche gekennzeichnet werden.
Allerdings sind Marken nicht zwingend an ein bestimmtes Unternehmen gebunden und können somit, wie anderes geistiges Eigentum, lizenziert oder veräußert werden.
Es ist zu beachten, dass die Firma, also der Name eines Unternehmens, oder sonstige Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebs bereits durch Benutzung als geschäftliche Bezeichnung Schutz genießen, insoweit diese unterscheidungskräftig sind, also in der Lage sind, das entsprechende Unternehmen bzw. des Geschäftsbetrieb von anderen abzugrenzen. Dieser Schutz ist kostenfrei.
Insoweit finden sich also Überschneidungen zwischen Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, wobei erstere ihren Schwerpunkt auf die entsprechenden Waren und Dienstleistungen und zweitere ihren Schwerpunkt auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb legen.
Mit der Anmeldung einer Marke kann durchaus in die Zukunft geblickt werden, so dass auch Waren bzw. Dienstleistungen angemeldet werden können, die momentan nicht benutzt werden. Nach 5 Jahren jedoch ist die Benutzung im Streitfall ggf. nachzuweisen. Insoweit jedoch keine Konflikte aufkommen, kann die Benutzung auch später aufgenommen werden, wodurch dann rückwirkend dem Benutzungszwang Rechnung getragen werden kann.